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Druck von der EU: Regulatorischer Rahmen für die Förderung nachhaltiger Kapitalanlagen immer konkreter, strikter und umfassender
von Dr. Thomas Schulz, BNU Beratung für Nachhaltige Unternehmensführung / Akademischer Leiter des EBS Kompaktstudiums Socially Responsible Investments (SRI)

Die EU High Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG) hat am 31.01.2018 einen Katalog von Empfehlungen für die Unterstützung eines Finanzsystems vorgelegt, das nachhaltige Investitionen befördert. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie langfristig den globalen Prozess der nachhaltigen Entwicklung unterstützen, d.h. für ökonomische Prosperität sorgen, soziale Gerechtigkeit und für ökologische Regeneration.

Nur eine Woche später, am 08.03.2018, veröffentlicht die EU Kommission den Aktionsplan Financing Sustainable Growth, der die HLEG-Vorschläge zum größten Teil aufnimmt und das EU-Parlament, den Ministerrat, die EZB etc. adressiert.

Der Aktionsplan versteht unter sustainable finance alle Investitionsentscheidungsprozesse, bei denen ökologische und soziale Erwägungen gebührend berücksichtigt werden; angestrebt wird dabei ein Anstieg von Investitionen in langfristige und nachhaltige Aktivitäten.
  • ökologische Erwägungen: Reduzierung von / Anpassung an die Folgen des Klimawandel, Luft- und Wasserverschmutzung, Ressourcenausbeutung, Biodiversitätsverlust etc.
  • soziale Erwägungen:  Ungleichheit, Inklusion, Arbeitsbedingungen, Investitionen in Humankapital und Kommunen etc.
  • Governance-Erwägungen: Managementstrukturen, Verhältnis zu Arbeitnehmern, Vorstandsvergütung etc.
Der Aktionsplan will die finanzwirtschaftliche Sphäre (finance), d.h. die Finanzwirtschaft sowie die Finanzfunktionsbereiche der Unternehmen, verbinden mit den Erfordernissen der europäischen und globalen Wirtschaft zum Vorteil unseres Planeten und der Menschen. Hierzu strebt das Programmpapier drei Ziele an:
  • ŸUmleitung der Kapitalströme in nachhaltige Investments, um nachhaltiges und inklusives Wachstum zu erreichen,
  • ŸManagement der Finanzrisiken, die aus Klimawandel, Ressourcenausbeutung, Umweltschädigung und sozialen Problemen entstehen,
  • ŸFörderung von Transparenz und Langfristorientierung (long-termism) bei allen finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten.
Betrachtet man die zehn Maßnahmenbündel des Aktionsplans (siehe unten) im Einzelnen, so wird schnell klar, dass die EU Kommission jetzt ernsthaft eine Zeitenwende für nachhaltiges Investieren einläutet. Ihr ist offensichtlich ernsthaft daran gelegen, durch eine umfassende und zielgerichtete Regulatorik alle Investoren nun deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen und sie zu nachhaltigem Investieren unmissverständlich anzuhalten.

Die einzelnen Elemente des Plans werden in gesetzliche und nichtgesetzliche Normen gegossen, im Mai 2018 werden erste Vorschläge erwartet, und das gesamte Implementierungsverfahren wird sich vermutlich bis Ende 2019 hinziehen.
 
EU Aktionsplan Financing Sustainable Growth vom 08.03.2018
  1. Einheitliche Definitionen: Einführung einer Klassifizierung (taxonomies) für nachhaltige Investments, die zukünftig im EU-Recht und in verschiedenen Arbeitsbereichen verwendet werden kann, z.B. für Standards, Labels, Aufsichtsnormen und Indices
  2. EU-Standards: Entwicklung eines Standards und von Prospekt-Pflichtinhalten für Green Bonds; Entwicklung eines Labels für bestimmte grüne Finanzprodukte, z.B. Packaged Retail Investment and Insurance Products (PRIPs), auf Basis der EU Ecolabel Regulierung
  3. Nachhaltige Infrastrukturprojekte: Unterstützung privater Investitionen in nachhaltige Infrastrukturprojekte, z.B. Fokussierung des EFSI 2.0 (European Fund for Strategic Investments), Steigerung der Beratungskapazitäten des EIAH (European Investment Advisory Hub)
  4. Nachhaltigkeit in der Anlageberatung: Integration von Nachhaltigkeit in die Kundenberatungsgespräche über Finanz- und Versicherungsprodukte (Investitionsziele, Risikotoleranz etc.) sowie in den Prozess der Produktauswahl
  5. Notwendigkeit von Nachhaltigkeits-Benchmarks: Entwicklung von Nachhaltigkeitsindices, die eine höhere Transparenz und robustere Bewertungsmethodologien aufweisen als bestehende Instrumente; Report über Design und Methodologie eines Low Carbon-Benchmark
  6. Nachhaltigkeit in Marktforschung und Kredit-Ratings: Förderung der Methodentransparenz der Anbieter von Nachhaltigkeitsmarktforschung (Datenlieferanten) sowie Aufforderung an ESMA (europäische Wertpapieraufsicht), mangels aktueller Transparenz für die vollständige Integration von Nachhaltigkeit und langfristigen Risiken in Kredit-Ratings Sorge zu tragen
  7. Nachhaltigkeit als treuhänderische Verpflichtung: Systematische Verdeutlichung von Nachhaltigkeit als Kernbestandteil der treuhänderischen Verpflichtung von Investoren und Vermögensverwaltern in allen relevanten EU-Regularien; Ziel: Integration von Nachhaltigkeitserwägungen in den Prozess der Investitionsentscheidung durch Investoren und Vermögensverwalter
  8. Nachhaltigkeit in der Finanzmarktaufsicht: Integration von Nachhaltigkeit in die  finanzmarktaufsichtliche Regulierung von Banken, Versicherungen und Pensionskassen, insbesondere durch die risikoorientierte Anpassung der Anforderungen an die Kapitalunterlegung von nachhaltigen Vermögenswerten
  9. Nachhaltigkeitsberichterstattung: Durch Unternehmen: Förderung der Standardisierung und Erweiterung des CSR-Reportings / durch Investoren/Vermögensverwalter: Erhöhung der Transparenz über Umfang und Behandlung von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken; Erweiterung der Guidelines on Nonfinancial Information um Klimaaspekte in Anlehnung an die Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD); IFRS-Überprüfung, insbesondere IFRS 9, hinsichtlich ihres (eventuell verhindernden) Einflusses auf nachhaltige und langfristige Investitionen
  10. Nachhaltige Corporate Governance und Kurzfrist-Orientierung (short-termism): Substantielle Prüfung der Erfordernis von Vorständen (corporate boards), die Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln können (inkl. Überprüfung der Supply Chain, mit messbaren Nachhaltigkeitszielen); Prüfung der Notwendigkeit, Regeln zu verdeutlichen, nach denen von Führungskräften (directors) ein Handeln im langfristigen Unternehmensinteresse zu erwarten ist

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